Erbrecht und Vermögensnachfolge

Wenn die ältere Generation "den Jungen" Vermögen überlassen oder diese als Nachfolger in ihrem Unternehmen etablieren möchte, sollen klare Regelungen späteren Streit vermeiden.

Private verfügen unter Lebenden in aller Regel mit Schenkungsvertrag, von Todes wegen durch Testament, Kodizill, oder Schenkung auf den Todesfall, häufig begleitet durch einen Erb- und Pflichtteilsverzicht.

Unternehmer wollen ihre Nachkommen oft schrittweise in ihr Unternehmen einführen und diesen Verantwortung übertragen. Diese unterstützen wir bei der sukzessiven Abtretung ihrer Geschäftsanteile, die häufig unter Vorbehalt des Fruchtgenusses erfolgt.

Privatstiftungen können besonders bei größerem Vermögen ein taugliches Instrument sein, den Wünschen und Sorgen der älteren Generation auch über ihren Tod hinaus Rechnung zu tragen.

Im Erbschafts- und Pflichtteilsstreit können Sie selbstverständlich auch auf uns zählen.