Immobilienrecht

Wir verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich des Immobilienrechts und betreuen Hausverwaltungen, Bauträger und Private.

Hausverwaltungen unterstützen wir bei der Eintreibung offener Forderungen (Mietzins- und Wohnbeitragsrückstände) und greifen dabei auf ein professionelles Kurrentienwesen zurück. Wir beraten in allen Verwaltungsangelegenheiten und bei wohnungseigentumsrechtlichen Fragestellungen und Beschlussfassungen.

Bauträger begleiten wir vom Ankauf der Projektimmobilie bis zur Verwertung durch Vermietung oder Verkauf. Dabei unterstützen wir durch

  • Erstellung von Kaufverträgen und Mietverträgen
  • Übernahme von Finanzierungstreuhandschaften
  • Treuhandabwicklungen nach dem Bauträgervertragsgesetz
  • grundbücherliche Durchführung
  • Begründung von Wohnungseigentum
  • Beratung beim Abschluss von Werkverträgen (Bauverträgen)
  • Vertretung gegenüber Professionisten (Bauprozesse)

Private beraten wir bei der Anschaffung, Verwaltung und Verwertung von Zinshäusern sowie Privatimmobilien (z.B. Eigentumswohnungen). Wir helfen bei allen mietrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei der Gestaltung von Mietverträgen, Miet- und Betriebskostenüberprüfung und Kündigungsschutz.