Zivil- und Wirtschaftsrecht

„Fragen statt klagen“. Auch in vielen oft einfach anmutenden Fragen ist anwaltliche Beratung sinnvoll, um spätere Gerichtsverfahren zu vermeiden. Dies gilt insbesondere bei der Ausgestaltung von Verträgen:

  • Darlehens- und Kreditverträge
  • Bau- und Werkverträge
  • Miet- und Bestandverträge
  • Vertriebsverträge (Kooperations-, Franchise- und Handelsvertreterverträge)
  • familienrechtliche Verträge
  • Letztwillige Verfügungen und Verträge

Kommt es zu einem Streitfall, vertreten wir unsere Klienten gerichtlich und außergerichtlich in

  • allgemeinen Streitsachen (Haftungs-, Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Produkthaftungsrecht)
  • Bestandstreitigkeiten
  • Bauprozessen
  • familien- und erbrechtlichen Streitigkeiten
  • versicherungsrechtlichen Angelegenheiten
  • gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten (Gesellschafterstreit)

Bei Insolvenzen begleiten wir einerseits Schuldner von der Antragsstellung bis zur Entschuldung und andererseits Gläubiger bei der Geltendmachung ihrer Forderungen (Forderungsanmeldung).